Rechtsprechung
VK Sachsen-Anhalt, 07.06.2001 - 33-32571/07 VK 06/01 MD |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung des Zuschlags durch die Vergabestelle in einemöffentlichen Vergabeverfahren; Ausgestaltung des Vergabeverfahrens eines öffentlichen und im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften ...
- oeffentliche-auftraege.de
Bindung der ausschreibenden Stelle an die veröffentlichten Vergabekriterien
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt, 07.06.2001 - 33-32571/07 VK 06/01 MD
- VK Sachsen-Anhalt, 25.07.2001 - 33-32571/07 VK 6/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96
Begründung einer Vergabeentscheidung
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 07.06.2001 - 33-32571/07 VK 6/01
Im Interesse der Objektivität und Transparenz des Vergabeverfahrens sind diese Schritte streng auch in zeitlicher Hinsicht voneinander zu trennen (vgl. Vergabekammer des Bundes Az.: VK 2-8/00, BGHZ 139, S. 273).Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und Transparenz des Wertungsverfahrens dürfen dabei nur Zuschlagskriterien herangezogen werden, die zuvor in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannt worden sind, damit sich die Bieter darauf einstellen können (vgl. Vergabekammer des Bundes Az.: VK 2-8/00, BGHZ 139, S. 273).
- VK Bund, 26.05.2000 - VK 2-08/00
Vergabe eines Auftrages über Vervielfältigung und Verbreitung
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 07.06.2001 - 33-32571/07 VK 6/01
Im Interesse der Objektivität und Transparenz des Vergabeverfahrens sind diese Schritte streng auch in zeitlicher Hinsicht voneinander zu trennen (vgl. Vergabekammer des Bundes Az.: VK 2-8/00, BGHZ 139, S. 273).Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und Transparenz des Wertungsverfahrens dürfen dabei nur Zuschlagskriterien herangezogen werden, die zuvor in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannt worden sind, damit sich die Bieter darauf einstellen können (vgl. Vergabekammer des Bundes Az.: VK 2-8/00, BGHZ 139, S. 273).